Arbeitgeber müssen die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter tatsächlich erfassen – die bloße Bereitstellung eines Zeiterfassungssystems reicht nicht aus.
Die Zeiterfassung gilt aber nach Aussage des Gerichts ab sofort - ohne Übergangsfrist.
Wie wir Sie dabei durch den Einsatz von Modulen der Sage HR Suite unterstützen können, erfahren Sie in unseren kostenfreien Seminaren am 15.12.22 und 09.02.23!