Für das Ausstellen von E-Rechnungen gelten folgende Übergangsfristen:
⌛️Ab 2025: Pflicht zum Empfang von E-Rechnungen
⌛️Ab 2027: Pflicht zum Versand von E-Rechnungen im B2B-Bereich für Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 800T€
⌛️Ab 2028: Alle B2B-Unternehmen müssen E-Rechnungen im neuen Format ausstellen.
Warum E-Rechnungen? Die Umstellung auf elektronische Rechnungen bietet zahlreiche Vorteile:
🎯 Schnellere Bearbeitung: Verkürzte Durchlaufzeiten ermöglichen effizientere Prozesse.
🎯 Verbesserte Liquidität: Pünktlichere Zahlungen sorgen für eine stabilere Finanzlage.
🎯 Kosteneinsparungen: Keine Druck-, Papier- und Portokosten mehr.
🎯 Reduzierte Fehlerquote: Automatisierte Prozesse minimieren Fehler.
🎯 Mehr Transparenz: Zentrale Verwaltung der Rechnungen schafft Klarheit und Überblick.
Was bedeutet das für Sie als Sage Nutzer? Sage bietet bereits Lösungen für die elektronische Rechnungsstellung nach den geforderten Standards wie XRechnung oder ZUGFeRD an.
Genaue Informationen, wie Sage die technischen Anforderungen zur E-Rechnung umsetzt, folgen im Laufe des Jahres.
Genauere Informationen können Sie ebenfalls im Beitrag auf der Sage Website lesen: E-Rechnung: Was Unternehmen jetzt schon beachten müssen